Fotografie eines liniterten Papiers mit handschriftlichem Text, der nur teilweise zu sehen ist. Es steht dort "korrekt", dann "Dich doch nicht irren", "keine Fehler", "macht erst Recht alles" – letzteres ist falsch geschrieben, das Recht als Nomen anstelle mit Kleinschreibung, das "R" ist mit einem roten Fehlervermerk versehen.

Mein Anwalt macht keine Fehler!

Mein Anwalt macht keine Fehler! Ist das wirklich so? Kürzlich veranstaltete der Deutsche Anwaltverein (DAV) ein Symposium zum Thema “Fehlerkultur in der Rechtspflege“1. Ein guter Anlass, sich mit dem Thema Fehler und Qualität zu beschäftigen—auch für alle, die (wie ich) leider nicht dort waren. Man könnte die Pflicht des Anwalts, Gerichte auf deren Fehler in der Rechtsanwendung hinzuweisen2, als schmeichelhaft betrachten. Im Gegensatz zum Grundsatz “iura novit curia” sollen Richter Fehler machen dürfen, während die/der Anwalt(in) umfassend auf die rechtlich korrekten Wertungen hinweisen muss, um nicht seine Vertragspflichten gegenüber dem Mandanten zu verletzen....

Januar 30, 2018 · 5 Minuten