Erweiterte Meldeverpflichtungen im Transparenzregister
TL;DR: Die allermeisten Gesellschaften müssen ins Transparenzregister eingetragen werden. Insbesondere juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, eG, SE) mussten dies bisher – so sie einfach strukturiert sind – häufig nicht tun und müssen dies noch nachholen. Dies gilt neuerdings weitestgehend unabhängig von den Inhalten im Handelsregister und ähnlichen Registern. Vereinfachungen gelten allerdings für Vereine. Die Anmeldung können die Vertreter der Gesellschaft selbst über die Webseite des Transparenzregisters durchführen. Worum geht es?...